Antragsfristen

Die Entscheidungen über die Förderanträge werden je nach Antragssumme in der Stiftung von unterschiedlichen Gremien getroffen: der Generalsekretärin, dem Verwaltungsrat oder dem Senat. Die für Ihren Antrag gültige Antragsfrist richtet sich daher nach der Höhe Ihrer Antragssumme.

Wichtig: Verspätet eingereichte Anträge können in der jeweils anstehenden Sitzung nicht berücksichtigt werden. Machen Sie sich daher frühzeitig mit dem Onlineantrag der Stiftung vertraut und richten Sie Ihren Zugang ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gremium Generalsekretärin

Antragssumme: 5.000 Euro bis einschließlich 12.000 Euro
Die Förderentscheidungen werden fünfmal pro Jahr getroffen.
Antragsfrist                            Entscheidung voraussichtlich
15.09.2026November 2026
15.11.2026Januar 2027
15.01.2027März  2027
15.03.2027Mai  2027
15.07.2027September 2027

Gremium Verwaltungsrat

Antragssumme: Mehr als 12.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro 
Der Verwaltungsrat tagt dreimal pro Jahr.
Antragsfrist                               Entscheidung voraussichtlich
15.09.2026November 2026
30.11.2026Februar 2027
15.04.2027Juni 2027

Gremium Senat

Antragssumme: Mehr als 100.000 Euro
Der Senat tagt zweimal pro Jahr.
Antragsfrist                            Entscheidung voraussichtlich
30.11.2026Februar 2027
15.04.2027Juni 2027

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