Die Corona-Krise führt zurzeit zu vielen Absagen oder Verschiebungen von kulturellen Veranstaltungen. Für Projektförderungen der Stiftung Niedersachsen gilt folgende Regelung:
Die Förderzusage der Stiftung wird bei Ausfall einer Veranstaltung grundsätzlich aufrechterhalten. Aufwendungen, die durch die Vorbereitung einer Veranstaltung angefallen sind und für die Stiftungsmittel eingeplant waren, werden seitens der Stiftung als zuwendungsfähig anerkannt und sind insofern von den Stiftungsmitteln gedeckt. Die Förderung reduziert sich nur um durch die Absage nicht angefallene (also ersparte) Aufwendungen. Änderungen des Veranstaltungszeitraums oder des Veranstaltungsformats sind grundsätzlich möglich.
Bitte informieren Sie die Stiftung Niedersachsen rechtzeitig über Veränderungen in Ihren Projekten, z. B. über Absagen, veränderte Zeitpläne oder Anpassungen in den Kosten- und Finanzierungsplänen.