Antragsfristen

Die Entscheidungen über die Förderanträge werden je nach Antragssumme in der Stiftung von unterschiedlichen Gremien getroffen: der Generalsekretärin, dem Verwaltungsrat oder dem Senat. Die für Ihren Antrag gültige Antragsfrist richtet sich daher nach der Höhe Ihrer Antragssumme.

Wichtig: Verspätet eingereichte Anträge können in der jeweils anstehenden Sitzung nicht berücksichtigt werden. Machen Sie sich daher frühzeitig mit dem Onlineantrag der Stiftung vertraut und richten Sie Ihren Zugang ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gremium Generalsekretärin

Antragssumme: 5.000 Euro bis einschließlich 10.000 Euro
Die Förderentscheidungen werden fünfmal pro Jahr getroffen.
Antragsfrist                             Entscheidung voraussichtlich
 15.07.2024
 September 2024
 15.09.2024
 November 2024
 15.11.2024
 Januar 2025
 15.01.2025  März 2025
 15.03.2025  Mai 2025

Gremium Verwaltungsrat

Antragssumme: Mehr als 10.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro 
Der Verwaltungsrat tagt dreimal pro Jahr.
Antragsfrist                                Entscheidung voraussichtlich
 15.09.2024
 November 2024
 30.11.2024
 März 2025
 15.04.2025  Juni 2025

Gremium Senat

Antragssumme:  Mehr als 100.000 Euro
Der Senat tagt zweimal pro Jahr.
Antragsfrist                             Entscheidung voraussichtlich
 30.11.2024
März 2025
 15.04.2025
Juni 2025