Vital Village

Programm zur Stärkung der Kultur in ländlichen Räumen

Mond – Eine Wandertheaterkomödie | © Jahrmarkttheater, Foto: Bert Brüggemann

Ausschreibung

Die Stiftung Niedersachsen unterstützt Dörfer und Kleinstädte in Niedersachsen bei der Revitalisierung ihrer Kommunen durch Kultur. Frei nach dem Motto „Mehr innovative Kultur von allen für alle“ werden Kulturinitiativen und Gemeinden unterstützt, die gemeinsam die Entwicklung vor Ort vorantreiben. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich in einen zweijährigen Entwicklungsprozess zu begeben und das Umfeld gemeinsam mit den Initiativen vor Ort zu entwickeln. Als kultureller „Ankerpunkt“ wird die antragstellende Institution bürgerschaftliches Engagement an möglichst vielen Orten anschieben und für Vernetzung und neue kulturelle Angebote sorgen. Ziel ist die Gestaltung von Zukunftsfähigkeit und die Entfaltung der Potenziale vor Ort sowie ein engagiertes Miteinander.

Hierfür stellt die Stiftung Niedersachsen eine Gesamtsumme von 30.000 € pro Träger über eine Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung. Die Gelder können für Personalkosten, Kulturentwicklungsplanung und -veranstaltungen, Projekte Dritter, Fortbildungen und Overheadkosten verwendet werden. Eine Jury wählt die zu fördernden Einrichtungen aus. Das Förderprogramm hält außerdem ein breites Angebot an weiteren Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Niedersachsen fördert Kulturinstitutionen und Gemeinden in Dörfern und Kleinstädten in Niedersachsen mit jeweils 30.000 €. Die Antragsteller*innen müssen gemeinnützig sein.

Wie können die Mittel verwendet werden?

1. ANKERPUNKT

Die antragstellende Institution versteht sich als sogenannter „Ankerpunkt“ und ist bereit, in den nächsten zwei Jahren als Ansprechpartnerin für andere Kulturinitiativen zu fungieren, Vernetzung und bürgerschaftliches Engagement zu befördern, Kulturentwicklung voranzutreiben, ggf. Fortbildungen anzubieten, Räume zur Verfügung zu stellen und kulturelle Aktivitäten zu begleiten. Für diese Netzwerkarbeit kann sie 15.000 € der Gesamtsumme für Personalkosten verwenden.

 

2. KULTURENTWICKLUNGSPLANUNG UND VERANSTALTUNGEN

8.000 € stehen zur freien Verfügung für zusätzliche Angebote zur Kulturentwicklungsplanung, für Kulturprojekte, für Fortbildungen oder Beratung oder eine digitale Bühne.

Die Antragsteller*innen können wählen, wie sie die Mittel verwenden möchten:

    a. Für eine weiterführende Kulturentwicklungsplanung kooperiert die Stiftung Niedersachsen mit der Akademie des Wandels und dem Landesverband Soziokultur. Die Akademie des Wandels hat in drei Dörfern im Deister mit viel ehrenamtlichem Engagement unzählige Projekte realisiert und gibt ihr Wissen in Form von Zukunfts- und Ideenwerkstätten sowie Beratung weiter. Der Landesverband Soziokultur steht außerdem mit kostenlosen Beratungsangeboten und Fortbildungen zur Verfügung.

    b. Fortbildungen zum Veranstaltungsmanagement und zur Antragsberatung können darüber hinaus beim Landesverband Soziokultur, beim Netzwerk Kultur & Heimat aus Hildesheim oder der Bundesagentur für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel wahrgenommen werden.

    c. Es gibt außerdem noch die Möglichkeit, eine digitale Bühne langfristig zu installieren. Der Clusterverein aus Hildesheim hat in einem umfangreichen bundesweiten Pilotprojekt erste Erfahrungen mit dem neuen Format der digitalen Bühne gesammelt und bietet es in Niedersachsen an. Es umfasst die technische Einrichtung eines Veranstaltungsortes, das digitale Streamingangebot für die Kulturveranstaltungen sowie die begleitende Moderation.

    d. Für Kulturveranstaltungen und Projekte in allen Sparten steht die Stiftung beratend zur Seite und kann Kontakte vermitteln.


3. PROJEKTE DRITTER

Es stehen 5.000 € zur Verteilung an andere Akteur*innen für neue Kulturaktionen zur freien Verfügung. Eine vom Ankerpunkt zu bildende Jury aus Vertreter*innen aus der örtlichen Politik, Verwaltung und Kultur entscheidet über die Vergabe der Gelder von 500 € bis 2.500 € pro Projekt. Die Regeln für die Vergabe werden vor Ort bestimmt. Innovative, ungewöhnliche und neuartige Kulturprojekte und -veranstaltungen sollen ausgewählt und gefördert werden. Hier sollen gezielt Formate entwickelt werden, die das Kulturangebot vor Ort ergänzen. Die Projekte Dritter können von allen Menschen vor Ort organisiert und durchgeführt werden. Ob Einzelkünstlerin, freiwillige Feuerwehr, Kirchenvorstand oder Hip-Hop Band, alle können ohne Berücksichtigung der Rechtsform ausgewählt werden.


4. OVERHEAD

2.000 € können von der antragstellenden Institution (Ankerpunkt) für Overheadkosten wie Technik oder Catering ausgegeben werden.

Wie ist der Ablauf?

  1. Teilnahme der antragstellenden Institution an einer Informationsveranstaltung:
    * Online am Dienstag, dem 4. Juli 2023 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    * Online am Donnerstag, dem 10. August 2023 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  2. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Antragstellung. Bitte melden Sie sich online an.
  3. Für die darauffolgende Bewerbung benötigen Sie ein erstes, allgemeines Konzept mit Darstellung der aktuellen Problemlage, der gewünschten Veränderungen und der angestrebten Ziele. Diese Bewerbung soll vorerst noch kein detailliertes Handlungskonzept, sondern nur grundsätzliche Überlegungen zum geplanten Prozess enthalten und schildern, warum die Institution als Ankerpunkt agieren möchte und dafür geeignet ist. Der Umfang der Bewerbung soll vier Seiten nicht überschreiten.
  4. Einsendeschluss ist der 13. August 2023. Bitte reichen Sie den Antrag online ein
  5. Es werden aus den eingereichten Bewerbungen 15 Einrichtungen ausgewählt, die in die Endauswahl kommen.
  6.  Mit diesen vereinbaren die Juror*innen einen Termin und begehen die Einrichtungen vor Ort. Die Jurysichtungen erfolgen in der Zeit vom 18. bis 29. September 2023.
  7. Anschließend wählt die Jury die sieben Nominierten aus.
  8. Start des Programms ist Oktober 2023.

Wie geht es nach der Zusage weiter?

  1. Die soziokulturellen Einrichtungen entwickeln mit Hilfe der Berater*innen des Landesverbands Soziokultur oder der Akademie des Wandels ein Handlungskonzept, das Ziele und erste Maßnahmen beschreibt.  Dazu gehören eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands, die Entwicklung der Inhalte und Ziele für die kommenden zwei Jahre, ein konkreter Plan für die vorgesehenen Schritte, die Ausgestaltung der Ankerpunktfunktion sowie die Entwicklung für die Mittelvergabe an Projekte Dritter und die Definition von Indikatoren für die abschließende Selbstevaluation.
  2. Das Konzept und der dazugehörige Finanzierungsplan werden mit der Stiftung Niedersachsen abgestimmt.
  3. Die anschließende Umsetzungsphase kann bis zu zwei Jahre dauern. Während dieser Phase unterstützen die Berater*innen und die Stiftung Niedersachsen die Einrichtungen weiterhin.
  4. Die Stiftung Niedersachsen und der Landesverband können während der Laufzeit Austauschtreffen und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten.
  5. Nach einem Jahr ist ein Zwischenbericht bei der Stiftung Niedersachsen einzureichen.
  6. Nach Beendigung des Prozesses wird eine Selbstevaluation durchgeführt, das Projekt abgerechnet und ein Abschlussbericht erstellt.
  7. Die Stiftung Niedersachsen erstellt anhand von Fotos und Tonmaterial der Einrichtungen einen kurzen Film für die Website und führt eine Abschlussveranstaltung durch.

Welche weiteren Teilnahmebedingungen sind vorgesehen?

  • Die Teilnehmer*innen sind bereit, die aktuelle Situation kritisch zu hinterfragen und haben den Willen, Veränderungen gemeinsam mit der Community vor Ort zu initiieren.
  • In der Einrichtung sind möglichst zwei Personen für den Prozess verantwortlich.
  • Sie nehmen an den angebotenen Austauschtreffen, Fortbildungen und Abschlussveranstaltungen teil.

Schaubild Förderung Vital Village

Schaubild Vital Village

 

 

Download Schaubild Vital Village

FAQ zur Antragstellung

Wieviel Einwohner*innen hat eine Kleinstadt?

Als Kleinstädte werden in Deutschland laut Thünen-Institut üblicherweise Siedlungen von 5.000 bis 20.000 Einwohner*innen bezeichnet. Die Stiftung Niedersachsen lässt in diesem Förderprogramm auch Kleinstädte bis 30.000 Einwohner*innen zu.

Muss eine Personalstelle in Form eines Minijobs neu eingerichtet werden?

Nein, es kann auch bestehendes Personal aufgestockt werden.

Sind die Vorgaben für die Verwendung der Mittel obligatorisch?

Teils, teils. Es besteht eine gewisse Flexibilität darin, die Mittel innerhalb der vier Bereiche Personalkosten, Entwicklung, Projektförderung und Overhead zu verschieben. Allerdings sind die Personalkosten nach oben und die Projektförderung nach unten gedeckelt. Sollten Sie zum Beispiel keine Personalkosten benötigen, können Sie die Mittel für die anderen Bereiche nutzen. Die Verschiebungen sind mit der Stiftung Niedersachsen abzustimmen.

Können sich auch mehrere Kooperationspartner gemeinsam bewerben?

Ja, gerne!

Müssen alle Kooperationspartner gemeinnützig sein?

Die antragstellende Kulturinstitution muss gemeinnützig sein. Zusätzliche Kooperationspartner müssen nicht gemeinnützig sein.

Was tun, wenn es nicht möglich ist, an den Informationsveranstaltungen teilzunehmen?

Sie können sich trotzdem bewerben und per Mail an koss@stnds.de mitteilen, dass Ihnen die Teilnahme an der Informationsveranstaltung nicht möglich ist.

Jury

Matthias Heintz

Porträt Matthias Heintz | © Miriam Merkel

Matthias Heintz, Jahrgang 1964, verheiratet, zwei Söhne.

Dipl. Pädagoge und Systemischer Familientherapeut, seit 30 Jahren in der therapeutischen und Sozialen Arbeit tätig, seit 20 Jahren in der Lehre der Hochschule Magdeburg-Stendal an den Fakultäten für Kindheitswissenschaften, Kindheitspädagogik und Rehabilitationspsychologie.

Gründer der Kulturinitiative KulturuntermKirchturm in Gleichen von 2011 bis 2014. Seit 2014 im ehrenamtlichen Management des Kulturvereins Rittmarshausen e.V., verantwortlich für die Programme KulturohneGleichen und JazzohneGleichen. Seit 2021 Vorsitzender des Kulturvereins.

Beate Kegler

Porträt Beate Kegler | © Privat

Dr. Beate Kegler ist freiberufliche Kulturwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim. Sie forscht, lehrt, berät und publiziert im Schwerpunkt zur gesellschaftsgestaltenden Bedeutung von Kulturarbeit in ländlichen Räumen. In ihrer Forschungsarbeit spielt die Begegnung mit Praxisakteur*innen als Expert*innen der Praxis eine zentrale Rolle, ebenso die Erfahrungen, die selbst in der Leitung soziokultureller Einrichtungen jenseits der Metropolen über viele Jahre erlangen durfte. Mit ihrer Familie lebt sie in einem 700-Seelen-Dorf nahe der ostfriesischen Nordseeküste. 

Daniela Koß

Porträt Daniela Koß | © Stiftung Niedersachsen, Foto: Katrin Ribbe

Daniela Koß ist als Kulturwissenschaftlerin M.A. seit 2010 bei der Stiftung Niedersachsen tätig und verantwortlich für den Förderbereich Theater und Soziokultur. In ihrer Arbeit berät sie zahlreiche Akteure und konzipiert und betreut innovative Förderprogramme. Dazu gehören sozioK_change, ein Programm, das Transformationsprozesse in der Soziokultur begleitet und auch das Festival Freier Theater „Best OFF“, das unter ihrer Leitung alle zwei Jahre die besten Inszenierungen der niedersächsischen Szene zeigt. Neben zahlreichen Vorträgen und Artikeln wurde 2015 unter ihrer Federführung das Handbuch Soziokultur und 2017 in Zusammenarbeit mit Prof. Wolfgang Schneider und Beate Kegler die Publikation über Entwicklungen in ländlichen Räumen Vital Village veröffentlicht. Sie ist Mitglied in diversen Jurys und unterrichtet zu den Themen Kulturfinanzierung und Changeprozesse.

Katja Schaefer-Andrae

Porträt Katja Schäfer-Andrae | © Jochen Quast

Katja Schaefer-Andrae ist selbständige Kulturpädagogin und Kulturmanagerin. Sie organisiert künstlerische und soziokulturelle Projekte auf dem Lande, meist an ungewöhnlichen Orten und zusammen mit der Kulturstation Bad Bevensen e.V.

In ihrem Atelier auf einem alten Bauernhof in einem dörflichen Ortsteil der Kurstadt in der Lüneburger Heide bietet sie kunstvermittelnde Kurse und Workshops an.

Sie ist Mitglied im Vorstand des Landesverbandes Soziokultur Niedersachsen, Landesdeligierte der BBK Gruppe Uelzen und engagiert sich besonders auf kommunaler Ebene interdisziplinär und kulturpolitisch.

Aishe Spalthoff

Porträt Aishe Spalthoff | © Marie Katzer

Aishe Spalthoff studierte Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (BA) in Hildesheim und Porto (Portugal) sowie Agiles Projekt- und Transformationsmanagement (MBA) in Nürtingen. Neben ihrer künstlerisch praktischen Arbeit gestaltet sie Transformationsprozesse kultureller Einrichtungen (Zwei Eulen - Büro für Kulturkonzepte). Mit der Künstler*innengruppe Syndikat Gefährliche Liebschaften findet sie Geschichten ländlicher Räume, die zum Perspektivwechsel einladen und verborgene Verflechtungen sichtbar machen. Als Regisseurin, Produktionsleitung und Performerin realisiert sie Theaterprojekte und leitet Workshops (u. a. mit James & Priscilla).

Berater*innen Landesverband Soziokultur

  • Chris Mielke
  • Klaus Terbrack
  • Christina Peters
  • Daniel van Lengen
  • Andrea Hingst

Kooperationspartner

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Daniela Koß
Theater, Tanz und Soziokultur