Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Sobald der Stiftung die unterschriebenen Bewilligungsbedingungen, die ausgefüllte und unterschriebene Finanzierungserklärung und ein aktueller Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes vorliegen, können die bewilligten Mittel zur Verwendung abgerufen werden. Nutzen Sie dafür bitte die bereitgestellten Formulare.

Spätestens sechs Monate nach Abschluss eines geförderten Projektes muss die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stiftung abgerechnet werden. Den Vordruck und Erläuterungen zum Verwendungsnachweis können Sie hier abrufen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Matthias Dreyer
Leiter Verwaltung