Über die Stiftung
Die Gremien der Stiftung Niedersachsen beraten und entscheiden über die Projektanträge; Arbeitsprogramme und Tätigkeitsschwerpunkte beschließt dabei der Senat. Für alle Fragen rund um die Projektförderung steht Ihnen gern die Geschäftsstelle zur Verfügung und berät Sie auch während der Projektdurchführung. Den Zweck und die Grundlagen der Stiftung Niedersachsen regelt die Satzung; das Leitbild ist Maßstab und Ausdruck der Stiftungsarbeit.