Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Projektförderung können jederzeit und formlos auf dem Postweg an die Stiftung gerichtet werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen.
Die Gremien beraten regelmäßig über die Anträge. Die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle sollte jedoch mindestens vier Monate vor dem vorgesehenen Projektbeginn erfolgen.
Jeder Antrag sollte Folgendes enthalten:
• Vorstellung des Antragstellers und ggf. des Projektträgers
• eine kurze (max. eine Seite) und eine ausführliche Beschreibung Ihres Projektes
• einen detaillierten Kostenplan
• einen Finanzierungsplan, aus dem die bei der Stiftung beantragte Summe hervorgeht
• einen Zeitplan
• die Mitteilung, ob und ggf. an wen gleich lautende Anträge gerichtet wurden
Bitte gehen Sie in Ihrem Antrag auch auf folgende Fragen ein:
• Welche(s) Ziel(e) verfolgt das Projekt?
• Welches Publikum soll erreicht werden?
• Welche Vermittlungsansätze und -konzepte werden gewählt oder entwickelt?
Zu Ihrer Unterstützung haben wir ein Antragsformular entworfen, das Sie zu Ihrer Erleichterung verwenden können. Sie finden es hier.
Ausgeschlossen von der Förderung sind grundsätzlich:
• begonnene oder bereits durchgeführte Projekte
• Ausfallfinanzierungen
• Jubiläumsveranstaltungen
• Druckkostenzuschüsse außerhalb geförderter Vorhaben
• Filmproduktionen
• Einzelstipendien und Reisekostenzuschüsse, Schüler- und Studentenaustauschmaßnahmen
• denkmalpflegerische Maßnahmen und Restaurierungen von Gebäuden, Kunstgegenständen, Instrumenten etc.
• Ausstattung von Musikklassen
• sozial-integrative Vorhaben, die künstlerische Mittel einsetzen
• Einzelkonzerte
• nicht hauptamtlich wissenschaftlich geleitete Museen und Forschungseinrichtungen
Eine erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich über unsere Förderphilosophie, bevor Sie einen Antrag stellen.