Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Projektförderung können jederzeit und formlos auf dem Postweg an die Stiftung gerichtet werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen. 

Die Gremien beraten regelmäßig über die Anträge. Die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle sollte jedoch mindestens vier Monate vor dem vorgesehenen Projektbeginn erfolgen. 
 
Jeder Antrag sollte Folgendes enthalten: 
Vorstellung des Antragstellers und ggf. des Projektträgers
eine kurze (max. eine Seite) und eine ausführliche Beschreibung Ihres Projektes
einen detaillierten Kostenplan
einen Finanzierungsplan, aus dem die bei der Stiftung beantragte Summe hervorgeht 
einen Zeitplan
die Mitteilung, ob und ggf. an wen gleich lautende Anträge gerichtet wurden
 
Bitte gehen Sie in Ihrem Antrag auch auf folgende Fragen ein: 
Welche(s) Ziel(e) verfolgt das Projekt?
Welches Publikum soll erreicht werden? 
Welche Vermittlungsansätze und -konzepte werden gewählt oder entwickelt? 
 
Zu Ihrer Unterstützung haben wir ein Antragsformular entworfen, das Sie zu Ihrer Erleichterung verwenden können. Sie finden es hier.
 
Ausgeschlossen von der Förderung sind grundsätzlich: 
begonnene oder bereits durchgeführte Projekte
Ausfallfinanzierungen
Jubiläumsveranstaltungen
Druckkostenzuschüsse außerhalb geförderter Vorhaben
Filmproduktionen
Einzelstipendien und Reisekostenzuschüsse, Schüler- und Studentenaustauschmaßnahmen
denkmalpflegerische Maßnahmen und Restaurierungen von Gebäuden, Kunstgegenständen, Instrumenten etc.
Ausstattung von Musikklassen
sozial-integrative Vorhaben, die künstlerische Mittel einsetzen
Einzelkonzerte
nicht hauptamtlich wissenschaftlich geleitete Museen und Forschungseinrichtungen
 
Eine erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. 
 
Bitte informieren Sie sich über unsere Förderphilosophie, bevor Sie einen Antrag stellen.