Anträge auf Projektförderung können jederzeit auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden. Die Gremien beraten regelmäßig über die Anträge. Bei größeren Projekten sollte mindestens vier Monate vor dem vorgesehenen Projektbeginn eine Kontaktaufnahme erfolgen.
Der Antrag kann formlos erfolgen und sollte folgende Informationen enthalten:
- Vorstellung des Antragstellers und ggf. des Projektträgers
- eine kurze (max. 1 Seite) und eine ausführliche Beschreibung des Projektes
- den Zeitplan für die Projektdurchführung
- einen detaillierten Kostenplan
- sowie einen Finanzierungsplan einschließlich der bei der Stiftung Niedersachsen beantragten Fördersumme
- die Mitteilung, ob und gegebenenfalls an wen gleichlautende Anträge gerichtet wurden
- Welche(s) Ziel(e) verfolgt das Projekt?
- Welches Publikum soll erreicht werden?
- Welche Vermittlungsansätze /-konzepte werden gewählt oder entwickelt?
- begonnene oder bereits durchgeführte Projekte
- Ausfallfinanzierungen
- Jubiläumsveranstaltungen
- Druckkostenzuschüsse außerhalb geförderter Vorhaben
- Filmproduktionen
- Einzelstipendien und Reisekostenzuschüsse, Schüler- und Studentenaustauschmaßnahmen
- denkmalpflegerische Maßnahmen und Restaurierung von Gebäuden, Kunstgegenständen, Instrumenten etc.
- Ausstattung von Musikklassen
- Privatpersonen (Bildende Künstler, Musiker, Wissenschaftler ohne institutionelle Anbindung usw.) sind nicht antragsberechtigt
- sozial-integrative Vorhaben, die künstlerische Mittel einsetzen
- nicht hauptamtlich wissenschaftliche geleitete Museen
Stiftung Niedersachsen
Künstlerhaus
Sophienstraße 2
D-30159 Hannover
Dr. Gesa Schönermark
Referentin
Musik, Literatur, Bildung, Wissenschaft
Telefon: (05 11) 9 90 54-17
schoenermark[at]stnds.de
Daniela Koß
Referentin
Theater, Soziokultur
Telefon: (05 11) 9 90 54-16
koss[at]stnds.de
Tabea Golgath
Volontärin
Kunst, Museen
Telefon: (05 11) 9 90 54-22
golgath[at]stnds.de