Seit über 20 Jahren fördert die Stiftung in ganz Niedersachsen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung. In dieser Zeit hat es Veränderungen im Umfeld der Stiftung gegeben: In der Stiftungslandschaft, in der Kulturpolitik und natürlich auch in der Kultur selbst. Mit diesen Veränderungen setzen wir uns auseinander und erweitern unser Profil.
Unverändert blieb und bleibt das Bestreben, den Antragstellern die Sicherheit zu geben, dass jedes Projekt mit Sorgfalt bearbeitet wird. Dabei orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
Die Stiftung Niedersachsen fördert kulturelle Projekte, die Wege der Vermittlung und Teilhabe eröffnen und auch ein bisher fernes Publikum ansprechen.
- Die Vorhaben sollen nachhaltig wirken und sich durch
- ihre künstlerische oder wissenschaftliche Qualität,
- ihre exemplarische Thematik,
- ein schlüssiges Konzept und
- die professionelle Durchführung auszeichnen.
Der Stiftung sind bei landesweitem Auftrag finanzielle Grenzen gesetzt: wir bewilligen innerhalb eines Jahres so viel, wie wir erwirtschaften.
· Nicht alles fördern aber jeden beraten
Auch wenn wir bereits im Vorfeld sagen müssen, dass ein Projekt derzeit nicht in das Förderspektrum fällt, so beraten wir doch aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und des Netzwerkes, in dem die Stiftung arbeitet, jeden gerne nach unseren besten Möglichkeiten.
· Nichts unbesehen fördern
Kein noch so gut formulierter Antrag, kein fürsprechendes Gutachten kann den eigenen Augenschein ersetzen. Wir sprechen mit den Personen und wir verschaffen uns, wenn erforderlich, einen Eindruck der Institution und des geplanten Projektes vor Ort.
· Der sachdienliche Blick von außen: das Gutachten
Die Beratung durch Fachpersönlichkeiten ist unverzichtbar, wenn Qualitätsstandards gehalten werden sollen. In aller Regel werden die Entscheidungen der Stiftungsgremien auf der Grundlage von Gutachten getroffen.
Der Kulturförderung im Lande ein gewisses Maß an Stabilität zu verleihen war einer der Gründe, die Stiftung Niedersachsen 1986 ins Leben zu rufen. Die Entwicklung des Landes im Interesse des Gemeinwohls zu fördern ist in der Satzung aufgegeben. Beides hat etwas mit finanziellen Ressourcen zu tun: deren Umfang wird nur zum Teil von uns bestimmt. Beides hat aber auch wesentlich mit Maßstäben in Qualität und Inhalt zu tun. Hier fühlen wir uns in der Verantwortung.